Honorar

Honorar
Gebühr für öffentliche Beurkundung und Beglaubigung

Advokatur
Bei Übernahme des Mandates werden wir mit Ihnen die Höhe des Honorars vereinbaren. Bei finanziellen Engpässen besteht bei gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, die unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen.

Das Honorar bemisst sich nach dem Zeitaufwand. In der Regel gehen wir von einem Stundenansatz von CHF 250.- zuzüglich Spesen und Mehrwertsteuer aus.
Im Fachgebiet "Bau- und Immobilienrecht" beträgt der ordentliche Stundenansatz CHF 270.-. Bei höheren Streit- und Interessenwerten vereinbaren wir zusätzlich einen Interessenwertzuschlag (vgl. zum Ganzen: Honorarverordnung für Rechtsanwälte,
https://www.gr-lex.gr.ch/frontend/versions/2028).



Notariat
Die Gebühren für öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen bemessen sich nach dem von der Regierung festgelegten Gebührentarif
(vgl. dazu: https://www.gr-lex.gr.ch/frontend/versions/2820).



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