Honorar

Honorar
Gebühr für öffentliche Beurkundung und Beglaubigung

Advokatur
Bei Übernahme des Mandates werden wir mit Ihnen die Höhe des Honorars vereinbaren. Die Bemessung des Honorars richtet sich nach den in der Schweiz üblichen Ansätzen für Anwaltsdienstleistungen, welche sich insbesondere am Zeitaufwand und an der Komplexität der Sache orientieren.


Notariat
Die Gebühren für öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen bemessen sich nach dem von der Regierung festgelegten Gebührentarif
(vgl. dazu: https://www.gr-lex.gr.ch/frontend/versions/2820).



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